Samstag, 11. Februar 2012

Bundesrat 10.2.2012: Bankenrettungsfonds reaktiviert


Der Bundestag hatte am 26.1.2012 beschlossen, den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung(SoFFin) erneut einzurichten. Nunmehr hat dem auch der Bundesrat am 10.2.2012 zugestimmt. Der SoFFin umfasst 80 Milliarden Euro an Krediten und 400 Milliarden Euro an Bürgschaften. Es ist Handelsblatt, Financal Times Deutschland und FAZ nicht klar zu entnehmen, ob und in welcher Höhe die Länder mithaften. Beim ersten SoFFin lag die Obergrenze der Länderhaftung bei 7 Milliarden Euro. In einem Entschließungsantrag hat der Bundesrat ebenfalls am 10.2.2012 eine Mithaftung der Länder ausgeschlossen. Ist dieser Beschluss wirksam oder gilt zunächst einfach die für den ersten SoFFin ausgehandelte Mithaftung?

Sollte im Rahmen der Euro- bzw. Bankenkrise eine umfassende Refinanzierung der Banken notwendig werden, würden Hamburg und die übrigen Bundesländer wohl mit in der Verantwortung stehen.

Wäre das nicht ein Thema für eine Bürgerschaftsdebatte in Hamburg gewesen?

Übrigens bleiben mit der Reaktivierung des alten SoFFin auch die damaligen Schwächen: Dem finanziellen Einsatz des Staates steht kein entsprechender Einfluss gegenüber, Boni und Dividenden werden im Falle der Inanspruchnahme des Fonds nicht ausgeschlossen etc.